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FACEBOOK COMMUNITYSTANDARDS & MEINUNGSFREIHEIT
Ich berufe mich auf Artikel 5 des Grundgesetzes „Freie Meinungsäußerung“ und auf das Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes München vom 27.08.2018, Aktenzeichen 18 W 1294/18, das feststellt, dass Facebook keine Beiträge löschen darf, die die Meinungsfreiheit in Deutschland erlaubt
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