VF Service
Versicherungen, Finanzierungen, Edelmetalle, KFZ Zulassungstelle
unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler, Kfz-Zulassungsstelle für alle Behörden NÖ, Edelmetallberatung.
02/10/2026
12/09/2026
Das Wichtigste auf einen Blick
Neue Pickerl-Regeln ab 19. Mai 2027. Das solltest du wissen:
Für normale Pkw der Klasse M1 gilt grundsätzlich das neue Intervall 4-2-2-2-1.
Die Begutachtung kann künftig bis zu 4 Monate vor dem Fälligkeitstermin durchgeführt werden.
Nach dem Fälligkeitstermin gibt es grundsätzlich keine zusätzlichen Toleranzmonate mehr.
Für bereits zugelassene Fahrzeuge gibt es Übergangsregelungen.
Unser Tipp: Prüfe rechtzeitig, wann deine nächste §57a-Begutachtung fällig ist.
Wir helfen dir bei Fragen rund um Fahrzeugzulassung, Unterlagen und die neuen Regelungen.
Ihr VF-Service Team
08/09/2026
Was passiert mit deinem bestehenden Pickerl?
Dein Fahrzeug ist bereits zugelassen?
Auch dann können dich die neuen Pickerl-Regeln betreffen.
Ab 19. Mai 2027 können sich die Begutachtungsfristen auch bei bereits zugelassenen Fahrzeugen ändern.
Dadurch kann es vorkommen, dass die Lochung auf einer bestehenden Plakette nicht mehr zur neuen Frist passt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dafür eine Austauschplakette vorgesehen sein. Eine neue §57a-Begutachtung ist deshalb nicht automatisch notwendig.
Welche Frist für dein Fahrzeug tatsächlich gilt, hängt vom Fahrzeug und der bisherigen Begutachtung ab.
Wie sieht es bei deinem Fahrzeug?
Ihr VF-Service Team
01/09/2026
Aus für Elektroroller: Wiener Neustadt schränkt den E-Scooter-Verkehr in der Innenstadt ein. Ab 7. September ist das Fahren mit den Scootern in Fußgängerzonen nur noch von 22.00 bis 06.00 Uhr im Schritttempo gestattet. Das sieht eine neue Verordnung vor. Die Maßnahme soll Fußgängerinnen und Fußgänger vor gefährlichen Situationen schützen und ein sicheres Miteinander im Stadtzentrum gewährleisten, heißt es von der Stadt. Die Polizei will streng kontrollieren. Wer gegen die neue Regelung verstößt, muss laut Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro rechnen.
25/08/2026
Neue Toleranzfrist
Bisher kennen viele Autofahrer diese Regel:
1 Monat vorher und bis zu 4 Monate danach
Ab 19. Mai 2027 gilt grundsätzlich:
bis zu 4 Monate vor dem Fälligkeitstermin
keine zusätzlichen Monate nach dem Fälligkeitstermin
Das bedeutet: Plane deine §57a-Begutachtung künftig rechtzeitig ein und warte nicht bis nach dem gelochten Monat.
Für 2027 gibt es Übergangsregelungen.
Ihr VF-Service Team
21/08/2026
Was bedeutet eigentlich die neue 4-2-2-2-1-Regel?
Für normale Pkw der Klasse M1 gelten ab 19. Mai 2027 neue Begutachtungsintervalle.
Einfach erklärt:
Erste Begutachtung nach 4 Jahren.
Danach nach weiteren 2 Jahren.
Dann nochmals nach 2 Jahren.
Danach nochmals nach 2 Jahren.
Anschließend jährlich.
Daher: 4-2-2-2-1.
Für andere Fahrzeugarten können andere Fristen gelten.
Ihr VF-Service Team
19/08/2026
🚗 NoVA-Kontrollen: Rund eine Million Euro an Abgaben vorgeschrieben
Im Mai 2026 führten das Amt für Betrugsbekämpfung und das Finanzamt Österreich einen gemeinsamen NoVA-Schwerpunkt durch. Die Finanzpolizei führte dabei 921 Kontrollen durch.
Bislang wurden in 210 Fällen rund 977.000 Euro an Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer vorgeschrieben. Rund 100 weitere Fälle befinden sich noch in Prüfung.
ℹ️ https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2026/august-2026/nova-kontrollen.html
Manchmal sagt ein Kennzeichen mehr als tausend Worte.
Ihr VF-Service Team
12/08/2026
Neue Pickerl-Regeln ab 19. Mai 2027
Für viele Autofahrer ändern sich die Fristen für die §57a-Begutachtung.
Für normale Pkw der Klasse M1 gilt künftig grundsätzlich: 4-2-2-2-1
Auch der Toleranzzeitraum ändert sich.
Wichtig: Die neuen Regelungen gelten erst ab 19. Mai 2027.
Du bist dir nicht sicher, was sich für dein Fahrzeug ändert?
Melde dich bei uns oder komm bei uns vorbei. Wir helfen dir gerne bei Fragen rund um Zulassung und die neuen Regelungen.
Ihr VF-Service Team
05/08/2026
Unsere neue Fassade ist fertig.
Wir haben unser Bürogebäude modernisiert und freuen uns, unsere Kundinnen und Kunden ab sofort in einem neuen Erscheinungsbild begrüßen zu dürfen.
Was gleich bleibt: persönliche Beratung, verlässlicher Service und kurze Wege.
Du findest uns weiterhin am gewohnten Standort.
Wir freuen uns auf deinen Besuch.
Ihr VF Service-Team
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